Wir sind uns unserer Verantwortung zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bewusst und setzen uns daher aktiv gegen jegliche Form von Gewalt ein – sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art.
Unsere Zielsetzung ist der bestmögliche Schutz der Kinder und Jugendlichen. Daher sensibilisieren wir alle Beteiligten, die mit unserem Nachwuchs zusammenarbeiten (z. B. als Übungsleiter:innen, Sporthelfer:innen oder Betreuer:innen), für diese Themen, um eine „Kultur des Hinsehens“ zu leben.
Um die Kinder und Jugendlichen im Speziellen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, haben wir im VfL Engelskirchen entsprechend den Leitfäden von DOSB und der Fachverbände ein Konzept zur Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen erarbeitet und mit verschiedenen Maßnahmen umgesetzt.
Unsere präventiven Maßnahmen
- Benennung einer festen Ansprechpartnerin im Verein
- Entwicklung eines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter:innen
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Schulung der Mitarbeiter:innen
- Kontakt und Zusammenarbeit mit Expert:innen von nina+nico e.V.
- Erarbeitung einer abgestimmten und transparenten Vorgehensweise für den Fall des Falles
Formen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen
Feindliche, abweisende Haltung gegenüber einem Kind (Ignorieren, Ablehnen, Isolieren).
Opfer zeigen oft diese Symptome: auffälliges Verhalten; Aggressionen gegenüber Anderen
Gewaltsame körperliche Schädigung eines Kindes durch aktives verletzendes Verhalten oder durch unterlassenen Schutz.
Opfer zeigen oft diese Symptome: Verwahrlosung, Ungepflegtheit; Entwicklungsrückstand; auffällige Hautveränderungen (Striemen, Hämatome)
Ein Kind wird einer sexuellen Stimulation ausgesetzt, welche nicht zu seinem Alter und seiner psychosexuellen Entwicklung passt.
Opfer zeigen oft diese Symptome: Veränderungen des Verhaltens (plötzliche Aggressionen oder Rückzug, Ungepflegtheit)
Potentielle Täter
- Eltern
- Verwandte
- Trainer
- Kinder oder Jugendliche aus dem Verein
- Dritte
Was ist im Verdachtsfall zu tun?
- Ruhe bewahren, weder Bagatellisieren noch Hysterie verbreiten
- Genaue Dokumentation der Verdachtsmomente (was, wann)
- Hilfe suchen (Kinderschutzbeauftragte, andere Trainer, Beratungsstelle)
- Gerüchte vermeiden
Konzept und Handlungsleitfaden
„Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“
Wir, der Vorstand, die Abteilungsleitungen und der Trainer- und Übungsleiterstab sind uns unserer Verantwortung für das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen bewusst.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen dokumentieren mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im VfL Engelskirchen unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rückgabe des für den Verein vorgesehenen Exemplars ist ein verbindliches Zeichen der Solidarität in unserem Verein. Die unterzeichneten Exemplare werden über die Abteilungsleitungen gesammelt und beim Vorstand aufbewahrt.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der kostenfreien Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses hält der Verein bereit. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt für Trainer- und Übungsleiterstab durch die Abteilungsleitung, für Abteilungsleitungen durch den Vorstand und für die Vorstandsmitglieder durch jeweils ein anderes Vorstandsmitglied, auf einem bereitgestellten Formblatt. Die Formblätter werden zentral beim Vorstand aufbewahrt. Die/der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte erstellt eine Gesamtdokumentation und kontrolliert die turnusmäßige Vorlage der Führungszeugnisse.
- Jeder haupt- oder ehrenamtlich Tätige ist verpflichtet, den Vorstand unverzüglich zu informieren, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen ihn/sie eingeleitet wurde.
- Alle Ebenen – Vorstand, Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihren eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
- Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
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Ansprechpartnerin im Verein:
Frau Denise Weber, Kinder- und Jugendschutzbeauftragte, steht als Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie ist entsprechend fortgebildet und arbeitet in dieser Thematik unmittelbar mit dem Vorstand zusammen. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren.Denise Weber – Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
E-Mail: weber.denise@arcor.de
Telefon: 0160 8933044 -
Der Kontakt zur Fachberatungsstelle nina+nico – Beratung von Mädchen, Jungen und Frauen e.V. ist hergestellt. Für Nachfragen steht die Fachberatungsstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die Ansprechpartnerin des Vereins – einzubeziehen.
nina+nico e.V.
Kaiserstraße 21-27, 51643 Gummersbach
Telefon: +49 (0) 2261 24792
Telefax: +49 (0) 2261 912136
E-Mail: info@nina-nico.de
Web: www.nina-nico.de - Wir stellen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e.V. im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher. Diese Fortbildungen können mit 8 beziehungsweise 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz angerechnet werden. Die Termine werden veröffentlicht.
- Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
- Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
- Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
- Maßnahmen sind altersemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
- Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
- Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
- Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
- Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit der Ansprechpartnerin unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
- Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.
Weiterführende Informationen
Umfassende Informationen zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Sport finden Sie bei der Deutschen Sportjugend:
dsj.de – Kinder- und Jugendschutz ↗